Vollfaksimile

Begriffe wie „Voll-“ oder Teilfaksimile“ können auf Grund der Definition von Faksimile = „mach es ähnlich“ keinen Sinn ergeben und sollten daher nicht verwendet werden.

Wenn man unter einem Vollfaksimile beispielsweise verstehen wollte, dass das Original in allen Aspekten, also etwa in Umfang, Größe, Materialität, Einbandgestaltung, Bindung, Farben, Veredelungen, Details (Fehlstellen, Nähte etc.) usw. bestmöglich dem Original nachempfunden wurde, so gibt es unter allen jemals publizierten Faksimile-Editionen kein einziges Vollfaksimile.

Anders ausgedrückt: Gäbe es eine allgemeingültige Definition von Vollfaksimile, wäre demnach jedes bislang verlegte Faksimile ein Teilfaksimile und umgekehrt. Denn bei jedem Faksimile werden bei einem oder mehrerer oben genannten Kriterien Abstriche in Kauf genommen (z. B. bei Material und/oder Gestaltung des Einbands, Gebrauchs- und Altersspuren, Umfang der reproduzieren Seiten, Farbwiedergabe, Bindung etc.). Somit lässt sich auch nicht allgemeingültig definieren, was unter dem Begriff „Teilfaksimile“ zu verstehen ist (welche und wie viele Kriterien müssten zu welchem Grad nicht erfüllt sein, um nicht mehr als „Vollfaksimile“ zu gelten?), weshalb diese Begrifflichkeiten in fachkundigen Kreisen praktisch keine Verwendung finden.