Gai Codex Rescriptus

Gai Codex Rescriptus – Leo S. Olschki – Codex Rescriptus XV – Biblioteca Capitolare di Verona (Verona, Italien)

Italien — Frühes 6. – frühes 8. Jahrhundert

Ein Anfängerlehrbuch für antike Studenten der Rechtswissenschaften: Die juristischen Schriften des Römers Gaius in einer Handschrift des 5. Jahrhunderts als eine der wichtigsten Quellen zum römischen Rechtssystem

  1. Obwohl wenig über Gaius (aktiv 130–180) bekannt ist, wurden seine juristischen Schriften noch lange nach seinem Tod weiter studiert

  2. Einige von Gaius verfasste Werke wurden zu einem Lehrbuch, in dem Jurastudenten in verschiedene Rechtsinstitutionen eingeführt wurden

  3. Dieses Exemplar aus dem 5. Jahrhundert war in einem Palimpsest versteckt, einer Handschrift, deren Seiten abgekratzt und mit einem neuen Text erneut beschrieben worden sind

Gai Codex Rescriptus

  1. Beschreibung
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Beschreibung
Gai Codex Rescriptus

Einige der wichtigsten Quellen zum römischen Recht stammen aus der Hand eines römischen Rechtsgelehrten, an den nur noch sein Mononym Gaius erinnert. Die Schriften des Gelehrten aus dem ersten Jahrhundert wurden jahrhundertelang weiter studiert und als grundlegend für die Ausbildung von Jurastudenten angesehen. Trotz ihrer Bedeutung gingen seine Schriften jahrhundertelang verloren und wurden erst Anfang des 19. Jahrhunderts wiederentdeckt, als man eine Kopie entdeckte, die in einem Manuskript aus dem 5. Jahrhundert versteckt war, dessen Pergament im 8. Jahrhundert gereinigt und wiederverwendet worden war.

Gai Codex Rescriptus

Gaius (tätig 130–180) war ein gefeierter römischer Jurist und lebte um die Mitte des 2. Jahrhunderts. Abgesehen davon ist wenig über ihn bekannt, nicht einmal sein vollständiger Name ist überliefert. Erhalten sind hingegen seine juristischen Schriften, die ihm zu Lebzeiten wenig Ruhm einbrachten, nach seinem Tod allerdings derart Anerkennung fanden, dass er von Kaiser Theodosius II. (401–450) zu einem der fünf Juristen ernannt wurde, deren Ansichten Justizbeamte Folge zu leisten hatten und deren Werke die wichtigsten Quellen für das Römische Recht bildeten. Das bekannteste Werk unter seinen zahlreichen Schriften sind die Institutiones (zu Deutsch „Institutionen“) die er um 161 n. Chr. verfasste. Dabei handelt es sich um ein Anfängerlehrbuch für Studenten der Rechtswissenschaften, unterteilt in vier Bücher. Im ersten Buch stellt Gaius das Personen- und Familienrecht dar – wobei zwischen Freien und Sklaven unterschieden wird –, im zweiten und dritten das Sach-, Erb- und Schuldrecht (kurz Vermögensrecht) und im vierten das Prozessrecht. Dieser systematischen Einteilung in juristische Institute folgen viele moderne Privatrechtssysteme bis heute. Im damals gebräuchlichen Formularprozessverfahren waren Kenntnisse der festen formulae unerlässlich, um unterschiedliche Rechtsfragen im Römischen Recht zu lösen. Bis zu seiner Wiederentdeckung in der Kapitelbibliothek von Verona im Jahr 1816 war das bedeutende römische Rechtsdokument für moderne Gelehrte verloren. Aufgefunden wurde es in Form eines Palimpsests, das heißt als Text „unter“ einem lesbaren Text, der bis auf wenige Spuren durch Abschaben und Ausradieren getilgt wurde, um das Pergament mit einem neuen Text zu überschreiben, in diesem Fall mit den Briefen des Kirchenvaters Hieronymus (347–420). Das ursprüngliche Manuskript der Institutiones stammt wahrscheinlich aus der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts, während der Überschreibungstexts anhand der Schrift auf den Beginn des 8. Jahrhunderts datiert werden kann. Der mühsamen Arbeit des preußischen Juristen August von Bethmann-Hollweg (1795–1877) war es schließlich zu verdanken, dass der Originaltext in Unzialschrift fast vollständig transkribiert und 1824 zum ersten Mal publiziert werden konnte. Für Rechtshistoriker ist die Handschrift der gaianischen Institutiones ein Fund von unschätzbarem Wert, welcher wichtige Lücken in der römischen Rechtsgeschichte schließt. Heute ist das Werk in viele Sprachen übersetzt und in einer Vielzahl von Ausgaben erhältlich.

Kodikologie

Alternativ-Titel
Codex XV
Codex Rescriptus XV
Institutiones
Codice Veronese
Umfang / Format
250 Seiten / 23,5 × 19,5 cm
Herkunft
Italien
Datum
Frühes 6. – frühes 8. Jahrhundert
Sprache

Verfügbare Faksimile-Editionen:
Gai Codex Rescriptus – Leo S. Olschki – Codex Rescriptus XV – Biblioteca Capitolare di Verona (Verona, Italien)
Leo S. Olschki – Florenz, 2012
Faksimile-Editionen

#1 Gai Codex Rescriptus

Leo S. Olschki – Florenz, 2012

Details zur Faksimile-Edition:

Verlag: Leo S. Olschki – Florenz, 2012
Kommentar: 1 Band von Filippo Briguglio
Sprache: Italienisch
Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Die Seiten sind auf einem größeren weißen Hintergrund dargestellt. Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprünglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
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