Gai Codex Rescriptus

Gai Codex Rescriptus – Leo S. Olschki – Codex Rescriptus XV – Biblioteca Capitolare di Verona (Verona, Italien)

Italien — FrĂŒhes 6. – frĂŒhes 8. Jahrhundert

Ein AnfĂ€ngerlehrbuch fĂŒr antike Studenten der Rechtswissenschaften: Die juristischen Schriften des Römers Gaius in einer Handschrift des 5. Jahrhunderts als eine der wichtigsten Quellen zum römischen Rechtssystem

  1. Obwohl wenig ĂŒber Gaius (aktiv 130–180) bekannt ist, wurden seine juristischen Schriften noch lange nach seinem Tod weiter studiert

  2. Einige von Gaius verfasste Werke wurden zu einem Lehrbuch, in dem Jurastudenten in verschiedene Rechtsinstitutionen eingefĂŒhrt wurden

  3. Dieses Exemplar aus dem 5. Jahrhundert war in einem Palimpsest versteckt, einer Handschrift, deren Seiten abgekratzt und mit einem neuen Text erneut beschrieben worden sind

Gai Codex Rescriptus

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Beschreibung
Gai Codex Rescriptus

Einige der wichtigsten Quellen zum römischen Recht stammen aus der Hand eines römischen Rechtsgelehrten, an den nur noch sein Mononym Gaius erinnert. Die Schriften des Gelehrten aus dem ersten Jahrhundert wurden jahrhundertelang weiter studiert und als grundlegend fĂŒr die Ausbildung von Jurastudenten angesehen. Trotz ihrer Bedeutung gingen seine Schriften jahrhundertelang verloren und wurden erst Anfang des 19. Jahrhunderts wiederentdeckt, als man eine Kopie entdeckte, die in einem Manuskript aus dem 5. Jahrhundert versteckt war, dessen Pergament im 8. Jahrhundert gereinigt und wiederverwendet worden war.

Gai Codex Rescriptus

Gaius (tĂ€tig 130–180) war ein gefeierter römischer Jurist und lebte um die Mitte des 2. Jahrhunderts. Abgesehen davon ist wenig ĂŒber ihn bekannt, nicht einmal sein vollstĂ€ndiger Name ist ĂŒberliefert. Erhalten sind hingegen seine juristischen Schriften, die ihm zu Lebzeiten wenig Ruhm einbrachten, nach seinem Tod allerdings derart Anerkennung fanden, dass er von Kaiser Theodosius II. (401–450) zu einem der fĂŒnf Juristen ernannt wurde, deren Ansichten Justizbeamte Folge zu leisten hatten und deren Werke die wichtigsten Quellen fĂŒr das Römische Recht bildeten. Das bekannteste Werk unter seinen zahlreichen Schriften sind die Institutiones (zu Deutsch „Institutionen“) die er um 161 n. Chr. verfasste. Dabei handelt es sich um ein AnfĂ€ngerlehrbuch fĂŒr Studenten der Rechtswissenschaften, unterteilt in vier BĂŒcher. Im ersten Buch stellt Gaius das Personen- und Familienrecht dar – wobei zwischen Freien und Sklaven unterschieden wird –, im zweiten und dritten das Sach-, Erb- und Schuldrecht (kurz Vermögensrecht) und im vierten das Prozessrecht. Dieser systematischen Einteilung in juristische Institute folgen viele moderne Privatrechtssysteme bis heute. Im damals gebrĂ€uchlichen Formularprozessverfahren waren Kenntnisse der festen formulae unerlĂ€sslich, um unterschiedliche Rechtsfragen im Römischen Recht zu lösen. Bis zu seiner Wiederentdeckung in der Kapitelbibliothek von Verona im Jahr 1816 war das bedeutende römische Rechtsdokument fĂŒr moderne Gelehrte verloren. Aufgefunden wurde es in Form eines Palimpsests, das heißt als Text „unter“ einem lesbaren Text, der bis auf wenige Spuren durch Abschaben und Ausradieren getilgt wurde, um das Pergament mit einem neuen Text zu ĂŒberschreiben, in diesem Fall mit den Briefen des Kirchenvaters Hieronymus (347–420). Das ursprĂŒngliche Manuskript der Institutiones stammt wahrscheinlich aus der ersten HĂ€lfte des 6. Jahrhunderts, wĂ€hrend der Überschreibungstexts anhand der Schrift auf den Beginn des 8. Jahrhunderts datiert werden kann. Der mĂŒhsamen Arbeit des preußischen Juristen August von Bethmann-Hollweg (1795–1877) war es schließlich zu verdanken, dass der Originaltext in Unzialschrift fast vollstĂ€ndig transkribiert und 1824 zum ersten Mal publiziert werden konnte. FĂŒr Rechtshistoriker ist die Handschrift der gaianischen Institutiones ein Fund von unschĂ€tzbarem Wert, welcher wichtige LĂŒcken in der römischen Rechtsgeschichte schließt. Heute ist das Werk in viele Sprachen ĂŒbersetzt und in einer Vielzahl von Ausgaben erhĂ€ltlich.

Kodikologie

Alternativ-Titel
Codex XV
Codex Rescriptus XV
Institutiones
Codice Veronese
Umfang / Format
250 Seiten / 23,5 × 19,5 cm
Herkunft
Italien
Datum
FrĂŒhes 6. – frĂŒhes 8. Jahrhundert
Sprache

VerfĂŒgbare Faksimile-Editionen:
Gai Codex Rescriptus – Leo S. Olschki – Codex Rescriptus XV – Biblioteca Capitolare di Verona (Verona, Italien)
Leo S. Olschki – Florenz, 2012
Faksimile-Editionen

#1 Gai Codex Rescriptus

Leo S. Olschki – Florenz, 2012

Details zur Faksimile-Edition:

Verlag: Leo S. Olschki – Florenz, 2012
Kommentar: 1 Band von Filippo Briguglio
Sprache: Italienisch
Faksimile: 1 Band Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Die Seiten sind auf einem grĂ¶ĂŸeren weißen Hintergrund dargestellt. Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprĂŒnglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
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