Capitulare de Villis

Capitulare de Villis – Müller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (Wolfenbüttel, Deutschland)

Fulda oder das Rheinland (Deutschland) — Zwischen 825 und 850

Ein seltener und detailreicher Einblick in die Verwaltung des Reiches unter Karl dem Großen: Genaue Vorschriften über das Erheben von Steuern, die logistische Versorgung der neuen „Hauptstadt“ Aachen oder die Regelung der landwirtschaftlichen Bodennutzung

  1. Zur Verwaltung der Logistik eines neuen festen Kapitals und der Vorbereitungen für militärische Kampagnen

  2. Der größte Teil des Textes ist den Aufgaben eines "iudex" gewidmet, eines Beamten, der mit der Erhebung von Steuern beauftragt ist

  3. Weitere Kapitel sind der Rechtsprechung, der landwirtschaftlichen Bodennutzung und der Regulierung des Handels gewidmet.

Capitulare de Villis

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  1. Beschreibung
  2. Detailbild
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Beschreibung
Capitulare de Villis

Das Capitulare de Villis stammt aus den späteren Jahren der Herrschaft Kaiser Karls des Großen und listet eine Reihe von Vorschriften für die allgemeine Verwaltung des königlichen Besitzes auf. Es ist eines von mehreren Kapitularien, die von den karolingischen Königen bezüglich der Organisation und Verwaltung ihrer Ländereien erlassen wurden und spiegelt die Reformen Karls des Großen in der Regierung der Franken wider. Details über die Ursprünge des Manuskripts sind umstritten, aber es wird allgemein angenommen, dass es zu einer Zeit erstellt wurde, als der karolingische Hof in Aachen sesshaft wurde. Es war wahrscheinlich dazu gedacht, die logistischen Schwierigkeiten bei der Versorgung und Instandhaltung von Lebensmitteln und Ausrüstung für Verwalter und Soldaten in einer festen Hauptstadt, die weit von den meisten Ländereien entfernt war, zu bewältigen, oder zur Vorbereitung auf einen militärischen Feldzug. Obwohl der Text in sieben Kapitel unterteilt ist, die unter anderem die Bereiche Justiz, landwirtschaftliche Bodennutzung, Steuern und Regulierung des Handels behandeln, ist der größte Teil der Beschreibung der Aufgaben des iudex gewidmet, eines königlichen Beamten, der mit der Verwaltung der königlichen Besitztümer, der Verfolgung von Kriminellen und der Erhebung von Steuern - sowohl in bar als auch in Naturalien - beauftragt war, die an den karolingischen Hof weiterzuleiten waren. Das Dokument ist daher von großer Bedeutung für das Verständnis der karolingischen materiellen Kultur und der politischen Verwaltung.

Capitulare de Villis

Das Capitulare de Villis ist ein wertvolles Dokument, das interessante Einblicke in eine der wichtigsten Epochen der europäischen Geschichte bietet, eine Zeit des Wandels und des Übergangs nach der Wiedervereinigung des größten Teils des Weströmischen Reiches unter Kaiser Karl dem Großen. Der fränkische Hof, der sich bisher überall dort befand, wo sich der König aufhielt, da dieser zur Aufrechterhaltung seiner Macht ständig durch seine Ländereien reisen musste, wurde nun an einem festen Ort angesiedelt: Aachen, am Westufer des Rheins. Obwohl umstritten ist, ob diese Handschrift in Fulda oder im Rheinland entstanden ist, ist man sich einig, dass sie zwischen 771 und 800 zu datieren ist. Das Dokument dient somit als textliches Zeugnis für das System der Besteuerung und der logistischen Unterstützung des Heeres. Obwohl die darin beschriebene Verwaltung aus heutiger Sicht recht einfach ist, zeigt das Dokument, dass Karl der Große der Verwaltung des von ihm geschaffenen Reiches große Aufmerksamkeit schenkte. Auch wenn das Capitulare de Villis für das Verständnis der Wirtschaft des Reiches als Ganzes nicht hilfreich ist, so ist es doch nützlich für das Verständnis der materiellen Kultur und der politischen/militärischen Verwaltung der Karolinger.

Verwaltung eines neuen Reiches

Erobern ist eine Sache, regieren eine andere. Karl der Große verstand dies, denn er war mehr als nur ein fränkischer Kriegsherr, sondern ein gebildeter Mann, der sich nach dem Vorbild der Cäsaren richtete. Daher ist der größte Teil des Textes der Rechtsprechung, der Verwaltung der königlichen Güter, der Inventarisierung und dem Transport der Steuern eines Gutes - entweder in Form von Geld, Lebensmitteln oder Waren - an den Hof in Aachen gewidmet. Diese Aufgaben fielen in den Zuständigkeitsbereich des iudex, eines königlichen Beamten, der neben der Rechtsprechung auch als Vorgesetzter und Aufseher der ihm unterstellten Beamten fungierte. Was die Ernährung betrifft, so wird abgesehen von den erwarteten Quoten wenig über den Anbau von Feldfrüchten oder die Aufzucht von Tieren gesagt, aber die Aufzucht von Welpen und Fohlen wird ausführlich behandelt, was die Bedeutung von Hunden und Pferden für die Jagd und die Kriegsführung unterstreicht. Das Capitulare de Villis regelt auch die Bewirtschaftung des Bodens, z. B. die Rodung von Wäldern für den Anbau, und schreibt eine bestimmte Anzahl von Handwerkern in verschiedenen Berufen auf den Gütern vor.

Die Rolle der Frauen

Dieses Dokument gibt darüber hinaus Aufschluss über die Rolle der adligen Frauen in der fränkischen Gesellschaft in dieser Zeit, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltung der königlichen Güter. Obwohl die Männer in der Rolle des iudex die meiste Verantwortung trugen, wurde von den Königinnen ebenfalls erwartet, dass sie offizielle Aufgaben wahrnahmen, insbesondere in Abwesenheit ihres Mannes. Nicht nur, dass sich ihre Zuständigkeiten überschnitten, auch die verschiedenen Verwalter mussten unter der Leitung ihrer königlichen Autorität arbeiten. Darüber hinaus hatten Königinnen die Befugnis, in Abwesenheit eines iudex Recht zu sprechen. Die Aufgaben der adligen Frauen wurden vor allem im Bereich der Gastfreundschaft wahrgenommen - das Kapitular legt die Anzahl der Betten und der Wäsche fest, die für potenzielle Gäste bereitzuhalten waren. Dabei ging es nicht nur darum, Feste zu veranstalten, sondern auch den Reichtum der Familie zur Schau zu stellen. Daneben erfüllten diese Adelshäuser auch offizielle Funktionen und dienten unter anderem als Unterkünfte für reisende Beamte und als Armeehauptquartiere.

Kodikologie

Alternativ-Titel
Caroli Magni imp. Cap. de villis, Leo III papa
Umfang / Format
32 Seiten / 30,8 × 12,5 cm
Herkunft
Deutschland
Datum
Zwischen 825 und 850
Schrift
Karolingische Minuskel Unzialis
Inhalt
Leo III papa, epistolae ad imperatorem Carolum Magnum (ff. 1r-8r)
Brevium exempla, ad describendas res ecclesiastiacas et fiscales (ff. 9r-12r)
Carolus Magnus imperator: Capitulare de villis vel curtis imperii (ff. 12r-16r)
Vorbesitzer
Matthias Flacius Illyricus
Herzog Heinrich Julius
Universitätsbibliothek Helmstedt

Verfügbare Faksimile-Editionen:
Capitulare de Villis – Müller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (Wolfenbüttel, Deutschland)
Müller & Schindler – Simbach am Inn, 1971
Detailbild

Capitulare de Villis

Brief von Papst Leo III. an Kaiser Karl den Großen

Als die Handschrift 1966 eine neue Bindung erhielt, wurde das Kompendium transkribierter Briefe von Leo III. an Karl den Großen versehentlich an den Anfang gestellt und wird seither in der modernen Paginierung als ff. 1-8 gezählt. Ursprünglich waren die Briefe dem Hauptinhalt, der sich heute auf ff. 9-16 befindet, jedoch lediglich angehängt. Unabhängig von dieser Verwirrung ist hier das Incipit des frühesten der Briefe zu sehen, die zwischen 808 und 814 verfasst wurden. Sie behandeln eine Vielzahl von Themen, die von persönlichen Angelegenheiten zwischen den beiden Männern bis hin zu den neuesten Nachrichten aus Konstantinopel reichen - einschließlich pikanter Details über verschiedene Putsche, die durch interne Spaltungen und externe Invasionen begünstigt wurden.

Capitulare de Villis – Müller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (Wolfenbüttel, Deutschland)
Einzelseite

Capitulare de Villis

Pflanzen-Empfehlungen für einen karolingischen Garten

Das letzte Kapitel des Manuskripts enthält eine klar formulierte Liste von 94 Arten, darunter 73 Kräuter, 16 Obstbäume und 5 Pflanzen zur Herstellung von Farbstoffen und Textilien, die von den kaiserlichen Verwaltern in ihren Gärten angepflanzt werden sollten, sofern die klimatischen Bedingungen dies zuließen. Im Idealfall sollte diese Pflanzenauswahl den Ärzten alle notwendigen Zutaten für die Behandlung verschiedener Krankheiten liefern und für die allgemeine Gesundheit und Versorgung der Bevölkerung sorgen, z. B. durch deren Versorgung mit vitaminreichen Früchten.

Dieses Dokument legt den Grundstein für ein System autarker Gemeinschaften, die sich selbst ernähren, kleiden und versorgen können. Bemerkenswerterweise machte Karl der Große den Bau und die Pflege solcher Gärten, von denen bis heute noch einige existieren, zur Pflicht. Damit eroberte er nicht nur und trieb dann Tribute ein, sondern kümmerte sich auch um den Fortbestand seiner Ländereien.

Capitulare de Villis – Müller & Schindler – Cod. Guelf. 254 Helmst. – Herzog August Bibliothek (Wolfenbüttel, Deutschland)
Faksimile-Editionen

#1 Capitulare de Villis

Müller & Schindler – Simbach am Inn, 1971

Details zur Faksimile-Edition:

Verlag: Müller & Schindler – Simbach am Inn, 1971
Kommentar: 1 Band von Carlrichard Brühl
Sprache: Deutsch
Detailnahe Reproduktion des gesamten Originaldokuments (Umfang, Format, Farbigkeit). Der Einband entspricht möglicherweise nicht dem ursprünglichen oder aktuellen Dokumenteneinband.
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